Bescheinigung der Beitragseinstufung / Testat
Seit dem 01. Januar 2008 müssen Mitgliedsunternehmen, die gemäß § 3 der Beitragsordnung als
- Kapitalgesellschaften
- Personenhandelsgesellschaften
- Einzelunternehmen, GbR und e.V. mit Umsätzen von mehr als 500.000 € / Jahr
geführt werden, ihre Beitragseinstufung alle zwei Jahre mit einer Bescheinigung Ihres Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters versehen bis zum 30.September des laufenden Jahres vorlegen (das hierfür benötigte
Einstufungsformular finden Sie hier). Wurde die Bescheinigung nach Ablauf der Frist nicht erbracht, erfolgt im Folgejahr eine Höherstufung um zwei Beitragsgruppen.
Beitragseinstufung und Beitragsprüfung
Wenn Sie nicht zu den unter "Bescheinigung der Beitragseinstufung/Testat" genannten Unternehmen gehören, stufen Sie sich gemäß Ihrem Vorjahresumsatz bitte selbst ein. Für den Beitrag 2010 gilt Ihr Jahresumsatz 2009. Für Einzelunternehmen, GbR, e.K. und e.V. mit einem Jahresumsatz bis zu 500.000 € wird im jährlichen Rhythmus eine Beitragsprüfung durchgeführt. Im 3. Quartal des Jahres werden per Losverfahren 10% der Mitgliedsunternehmen ausgelost und müssen die Richtigkeit Ihrer Selbsteinstufung bestätigen lassen. Bitte denken Sie daran uns etwaige Veränderungen bald möglichst mitzuteilen. Ergibt die Beitragsprüfung eine falsche Einstufung zu Ungunsten des Gesamtvereins, wird eine Nachbelastungsrechnung im Sinne des § 4 der Beitragsordnung erhoben. Stellt sich infolge der Überprüfung der Beitragseinstufung eine falsche Einstufung zu Ungunsten des Mitgliedes heraus, wird der Beitrag für das laufende Jahr korrigiert und dem Mitglied gutgeschrieben. Bei fehlender Rückmeldung innerhalb der Frist von drei Monaten, muss der Börsenverein den Mitgliedsbeitrag im Folgejahr automatisch um fünf Beitragsgruppen höher stufen und das Mitglied wird im nächsten Jahr erneut in die Beitragsprüfung mit einbezogen.
Alle Informationen im Detail
Umfassende Informationen enthält die Beitragsordnung des Gesamtvereins (Download auch im Downloadbereich). Einzelheiten über den zu leistenden Beitrag, abhängig von der Landesverbandszugehörigkeit, kann den im Downloadbereich verfügbaren Beitragsstaffeln der Landesverbände entnommen werden. Die Landesverbandszugehörigkeit ergibt sich aus dem Ort des Firmensitzes.
Kontakt
Falls Sie Fragen zu Ihren Mitgliedsbeiträgen oder Ihrer Beitragseintufung haben, steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin Melanie Kussel (069-1306-253) jederzeit gerne zur Verfügung.