Die Vorstände der kooperierenden Landesverbände
Jeder Landesverband wird als Verein rechtsgeschäftlich durch den Vorstand vertreten. Da in der Kooperation der buchhändlerischen Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland drei juristisch selbständige Vereine zusammengeschlossen sind, gibt es auch für jeden Verein einen eigenen Vorstand. Die Vorstände bestimmen die Leitlinien der Tätigkeit des jeweiligen Landesverbandes, geben Weisungen für die Arbeit der Geschäftsstelle und kontrollieren auf der Grundlage der von den Mitgliederversammlungen beschlossenen Etats die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Landesverbandes. In der Kooperation stimmen die Vorstände ihre Arbeit ab, um ein geschlossenes Auftreten zu gewährleisten.


