Lernmittelfreiheit im Saarland
In dieser Vereinbarung ist die Aufgabenverteilung des Schulbuchmietsystems zwischen Ministerium, Schulträgern und Schulen geregelt. Aussagen darüber, welche Nachlässe vom Buchhandel auf Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht gewährt werden müssen, enthält die Vereinbarung nicht. Es gelten die Bestimmungen des Buchpreisbindungsgesetzes.
Zu Anfang Mai 2009 mussten sich die Eltern erklären, ob sie von der Mietregelung Gebrauch machen. Laut Auskunft des Kultusministeriums nehmen saarlandweit 71 Prozent der Eltern am Schulbuchmietsystem teil. Über zwei Drittel der Eltern mieten künftig ihre Schulbücher. Die anderen Eltern kaufen ihre Schulbücher wie bisher selbst. Die Eltern können nur komplette Schulbuchpakete für die jeweilige Klassenstufe ihres Kindes mieten. Sie zahlen dafür eine Mietpauschale.
Für sozial schwache Familien übernimmt das Land die Mietpauschale. Die Schulbücher werden von den Schulträgern bzw. Schulen zentral beschafft. Das Land hat den Schulträgern empfohlen, die Schulbuchbeschaffung mit dem örtlichen Buchhandel zu organisieren.
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