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Buchführung und Jahresabschluss



Rechtzeitig vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit sollte sich ein Gründer einen Steuerberater suchen, über den er zukünftig die Buchhaltung abwickeln und den jährlichen Jahresabschluss erstellen lassen will. Gute Steuerberater helfen nicht nur bei der Existenzgründung, sondern bieten auch eine solide kaufmännische Beratung in allen Unternehmensphasen.

Wichtig ist, dass alle Belege, die in irgendeiner Form mit der Gründung zusammenhängen, gesammelt werden, denn die „Vorlaufkosten“ können bei der Gründung steuerlich berücksichtigt werden.

Darüber hinaus wird der Steuerberater beim Ausfüllen der Formulare für das Finanzamt helfen. Sobald ein Gründer das Gewerbe angemeldet hat, wird er vom Finanzamt aufgefordert, seine Umsatz- und Gewinnerwartungen zu deklarieren. Letztere insbesondere zur Festlegung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Im Gegensatz zur angestellten Tätigkeit, bei der der Arbeitgeber für die Abführung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags verantwortlich war, muss bei selbstständiger Tätigkeit der Unternehmer vierteljährliche Vorauszahlungen leisten, die vom Finanzamt anhand des letzten Steuerbescheids festgesetzt werden. Bei der Gründung wird ein geschätzter Gewinn anhand der Rentabilitätsvorschau angegeben, der für das Finanzamt als Grundlage für die Festlegung der Vorauszahlungen dient.

Nach Rückgabe des Fragebogens erhält der Gründer eine Steuernummer, die er bei Abgabe der Steuererklärungen sowie bei Korrespondenz mit dem Finanzamt angeben muss. Will er Handel mit Lieferanten aus und Kunden in EU-Staaten treiben, muss er sich auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geben lassen. Weitere Infos siehe Adressteil.

Jedes Unternehmen ist je nach Größe und Rechtsform verpflichtet, bestimmte Steuererklärungen monatlich und/oder vierteljährlich sowie jährlich einzureichen. Deshalb sind die Einnahmen und Ausgaben schriftlich festzuhalten. Einmal jährlich ist ein Jahresabschluss zu erstellen. Wie umfangreich die Buchhaltung und der Jahresabschluss ausfallen müssen, hängt ebenfalls von Größe und Rechtsform eines Unternehmens ab.

Sinnvoll ist es, für diese Arbeiten einen Fachmann einzuschalten. Das Steuerrecht ist sehr kompliziert geworden. Selbst gute EDV-Buchhaltungsprogramme verlangen fundierte Kenntnisse der Buchführung. Es ist deshalb jedem Gründer zu empfehlen, an dieser Stelle nicht zu sparen.

Anfallende Steuern können sein:


  • Umsatzsteuer

  • Gewerbesteuer

  • Einkommensteuer/Lohnsteuer

  • Körperschaftsteuer



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Info

Existenzgründerbroschüre

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Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.