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Geschäftsstelle

Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
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Arbeitsvertrag

Oft im betrieblichen Alltag übersehen und doch ungeheuer wichtig: Arbeitsverträge sind schriftlich zu fixieren. Denn spätestens im Streitfall vor dem Arbeitsgericht gilt der Grundsatz: "Alles was nicht schriftlich fixiert ist, geht im Zweifelsfall zu Lasten des Arbeitgebers".
Auch schreibt das Nachweis-Gesetz vor, dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen muss, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen hat.

Folgende Vertragsmuster hält die Geschäftsstelle für Sie bereit:



  • Arbeitsvertrag allgemein




  • Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer im Einzelhandel mit Anpassung der Einsatzzeit an den Arbeitsbedarf




  • Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte




  • Befristeter Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer nach § 21 Bundeserziehungsgeldgesetz




  • Zeitbefristeter Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund




  • Zeitbefristeter Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund und Anpassung der Einsatzzeit an den Arbeitsbedarf




  • Zeitbefristeter Arbeitsvertrag nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge




  • Zweckbefristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers


Die Musterverträge können als PDF-Dateien oder als Word-Dokument zur unmittelbaren Weiterverarbeitung in der Geschäftsstelle angefordert werden.