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Anmeldungen



Wer ein Gewerbe ausüben will, muss dieses bei der für den Betriebssitz zuständigen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung anzeigen. Von der Gewerbeanmeldung gehen Durchschriften an folgende Behörden:



  • Statistisches Landesamt

  • Gewerbeaufsichtsamt

  • Landesarbeitsamt

  • Staatliches Eichamt

  • Berufsgenossenschaft

  • Industrie- und Handelskammer

  • Finanzamt

In der Regel kommen die Ämter, die von der Gewerbeanzeige informiert wurden, auf den Existenzgründer zu. Sicherheitshalber sollte er sich vorab beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft informieren.

Die Mitgliedschaft in Berufsverbänden ist freiwillig, allerdings Bedingung für für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen und Einrichtungen, die meist ein großes Potential zur Einsparung von Kosten bieten. Zuständiger Berufsverband ist überregional der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main. Die regionalen Verbände des Börsenvereins sind im Adressverzeichnis aufgelistet.

Für den Buchhändler hat die Mitgliedschaft eine Menge Vorteile: So erhält jedes Mitglied kostenlos das „Börsenblatt des Deutschen Buchhandels“, die wichtigste Brancheninformation überhaupt. Mitglieder erhalten Vorzugspreise zu Seminaren und Veranstaltungen, regelmäßige Informationen zu aktuellen Fragen der Preisbindung und kostenlose Auskünfte zu nahezu allen Fragen im buchhändlerischen Alltag.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Mitgliedschaft im Einzelhandelsverband. Hier sind alle Einzelhandelssparten vertreten. Besonderheiten der Buchhandelssparte sind hier aber nicht unbedingt bekannt, daher ist diese Mitgliedschaft vor allem ergänzend zu empfehlen.



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Info

Existenzgründerbroschüre

Gerne können Sie die Informationen auch in gedruckter Form erhalten.

Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.